Die meisten Fragen wurden bisher bezüglich der Bedienung des eService-Portals der Netz-ÖO gestellt. Die diesbezüglichen Antworten und Informationen haben wir in der „BeitrittsAnleitung“ dokumentiert.
Nachfolgend findest du weitere Fragen und die dazugehörigen Antworten.
Fragen zur „Mitgliedschaft bei KrEnGe“
Kann ich auch ohne PV-Anlage Mitglied werden?
JA – bei KrEnGe sind sowohl Strombezieher:Innen als auch Stromeinspeiser:Innen willkommen.
Die Strombezieher:Innen haben den Vorteil, dass sie regional erzeugten ÖKO-Strom sehr günstig erhalten und nichts investieren müssen. Zudem trägt die Nutzung des regional erzeugten ÖKO-Strom zur Energiewende, zur Netzentlastung und zur regionalen Wertschöpfung bei.
Die Stromeinspeiser:Innen haben den Vorteil, dass ihr Stromüberschuss normalerweise besser vergütet wird als beim bisherigen Stromabnehmer.
Diese Vorteile gelten sowohl für Häuser als auch für Miet- und Eigentumswohnungen.
Was muss ich mit meinem aktuellen Stromlieferanten machen?
NICHTS – du bleibst bei deinem aktuellen Stromlieferanten und kannst diesen auch weiterhin jederzeit wechseln. Ebenso kannst wie bisher die Tarife wechseln und alle Rabatte in Anspruch nehmen.
Wenn innerhalb KrEnGe ein Stromüberschuss verfügbar ist, wird dieser vorrangig an die KrEnGe-Mitglieder verteilt.
Wenn innerhalb KrEnGe zu wenig Strom verfügbar ist, wird er automatisch vom aktuellen Stromlieferanten geliefert.
In der Rechnung des aktuellen Stromlieferanten siehst du, dass weniger Strom geliefert und verrechnet wurde. Außerdem siehst du, dass für den KrEnGe-Strom die Netzgebühr günstiger ist und keine Elektrizitätsabgabe und kein Erneuerbaren Förderbeitrag verrechnet wird.
Was muss ich mit meinem aktuellen Stromabnehmer machen?
NICHTS – du bleibst bei deinem aktuellen Stromabnehmer und kannst diesen auch weiterhin jederzeit wechseln.
Wenn der Stromüberschuss innerhalb KrEnGe benötigt wird, wird dieser vorrangig an die KrEnGe-Mitglieder verteilt. Der gegebenenfalls darüberhinausgehende Stromüberschuss wird weiterhin an deinen aktuellen Stromabnehmer geliefert.
KrEnGe überweist dir die Gutschrift für die verteilten kWh. Die Gutschrift des aktuellen Stromabnehmers ist entsprechend niedriger.
Sind bestimmte technische Voraussetzungen erforderlich?
- Es sind keine technischen Installationen und Umbauten notwendig.
- Für die Übermittlung der Energiedaten brauchst du einen Smartmeter – dieser ist in unserem Versorgungsgebiet bereits überall verbaut.
- Für die Registrierung im eService-Portal der Netz-OÖ benötigst du einen Internet-Zugang – die Registrierung können wir bei Bedarf auch gemeinsam erledigen.
- Für die Zusendung der Rechnungen und Gutschriften benötigst du eine E-Mailadresse – falls erforderlich können wir auch die E-Mailadresse eines Kindes oder Freundes verwenden.
- Für die Abbuchung und Überweisung von Rechnungen und Gutschriften benötigst du eine Bankkonto (IBAN), welches ungefähr am 21. Jänner, 21. April, 21. Juli und 21. Oktober ausreichend gedeckt ist.
Wo sehe ich MEINE Verbrauchs- und Einspeisedaten?
Diese Informationen findest du im eService-Portal der Netz OÖ.
Die dazupassenden Erklärungen findest du im Kapitel E) der „BeitrittsAnleitung„.
Können bei KrEnGe auch Firmen Strom beziehen bzw. einspeisen?
JA – bei KrEnGe können nicht nur Private sondern auch KMU-Firmen und Gemeinden beitreten.
Wie erhalte ich von KrEnGe meine Rechnungen und Gutschriften?
Die Abrechnung erfolgt quartalsweise – ungefähr am 20. Jänner, 20. April, 20. Juli und 20. Oktober.
Dabei werden die Rechnungen und Gutschriften erstellt und per E-Mail versendet.
Außerdem werden die Bankeinzüge und mit einer einwöchigen Verzögerung die Banküberweisungen gebucht.
Wie kann ich meine KrEnGe-Mitgliedschaft beenden?
Der Austritt ist JEDERZEIT und OHNE BEGRÜNDUNG möglich. Dort wo du beim Beitritt im eService-Portal der Netz OÖ die Checkbox für die KrEnGe-Mitgliedschaft aktiviert hast, muss du diese Checkbox wieder nur deaktivieren.
Ab dem darauffolgenden Tag sind die Zähler für KrEnGe gestoppt. Für die bis dahin bezogenen bzw. eingespeisten kWh erhältst du die letzte Rechnung bzw. Gutschrift mit der nächsten Quartalsabrechnung.
Falls du die KrEnGe-Mitgliedschaft beendest, weil wir etwas falsch oder nicht zufriedenstellend gemacht haben, wären wir um eine entsprechend Rückmeldung dankbar. Dann können wir uns bemühen, diese Ursache zu beheben.
Weitere Fragen
Befürwortet die Bundesregierung und die Netz-OÖ erneuerbare EnergieGemeinschaften (EEGs)?
JA – die Bundesregierung hat EEGs im Erneuerbaren Ausbau-Gesetz (EAG § 79) vorgesehen und genau geregelt. Die vielen EEGs beweisen, dass in Österreich die Umsetzung besonders gelungen ist. Österreich ist diesbezüglich führend innerhalb der EU.
JA – laut der Webseite der Netz-OÖ sollen Energiegemeinschaften „… der Umsetzungsturbo der Energiewende werden“, „… ein gemeinsames Nutzen von dezentral erzeugter Energie ermöglichen“ und „den Ausbau von dezentralen Erzeugungsanlagen fördern“.
Wird mein Batteriespeicher durch die EEG leergesaugt?
Auf deine Batterie hat die EEG keine Auswirkung!
- Nachdem die Batterie voll ist, steht dein Überschussstrom bevorzugt den Mitgliedern zur Verfügung.
Falls die anderen Mitglieder weniger Strom benötigen, wird er deinem bestehenden Stromabnehmer geliefert. - Wenn du Strom benötigt, kommt dieser bevorzugt von den anderen Mitgliedern.
Falls die anderen Mitglieder zu wenig Strom erzeugen, beziehst du den Strom von deinem bestehenden Stromlieferanten.
Ist es notwendig mich nochmals bei Netz OÖ zu registrieren, da ich ja bereits registriert bin?
Wenn du im eServicePortal der Netz-OÖ bereits registriert bist, ist KEINE weitere Registrierung möglich. In diesem Fall musst du dich nur mit deiner bestehenden Registrierung (Benutzername/Passwort) ANMELDEN.
Diese Anmeldung ist notwendig, damit du die im Beitrittsformular erforderlichen Daten (Trafonr., Kundennr. bei Netz-OÖ, …) richtig ausfüllen kannst.
Warum sehe ich im eService-Portal der Netz-OÖ seit 3 Tagen keine Verbrauchsdaten?
Laut Auskunft von Netz-OÖ werden die Verbrauchsdaten und Einspeisedaten nur bis zu jenem Tag angezeigt, bis zu dem ALLE Zählerdaten vollständig verarbeitet werden konnten.
Manchmal werden die Daten mit einer Verzögerung von bis zu ZWEI Wochen angezeigt.
Es ist noch nie vorgekommen, dass Daten verloren gegangen sind.