Zur Erfüllung der Vereinsaufgaben gemäß unseren Vereinsstatuten verarbeiten wir von unseren Mitgliedern im Wesentlichen folgende personenbezogene Daten:
- Name/Anschrift: Vorname, Nachname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort
- Identifikationsdaten: Geburtsdatum, Ausweisart, Ausweisnummer, Mitgliedsnummer
- Kontaktdaten: E-Mail-Adresse, Telefonnummer,
- Bankdaten: IBAN, Kontoinhaber
- Netzdaten: Zählernummer, Kundennummer bei Netz-OOE, Zählpunktnummer, Energieerzeugungsdaten und Energieverbrauchsdaten.
Ihre Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft bei uns gespeichert. Für den Fall Ihres Austritts aus dem Verein werden Ihre Daten zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer (in der Regel 7 Jahren bzw. aufgrund der Auflagen mancher öffentlicher Förderstellen 10 Jahre) gespeichert. Als Teilnehmer/in an Veranstaltungen unseres Vereins werden Ihre personenbezogenen Daten, soweit diese für die Anmeldung oder Teilnahme an den Veranstaltungen erforderlich sind, gespeichert. Wir dürfen Sie darüber hinaus informieren, dass im Rahmen unserer Vereinsveranstaltungen möglicherweise Fotografien, Ton- und/oder Videoaufnahmen erstellt werden. Diese Aufnahmen können in verschiedenen Medien (Print, TV, Online) und in Publikationen (Print, Online) unseres Vereins Verwendung finden
Die Datenschutzerklärung des Vereins KrEnGe in seiner jeweils gültigen Version ist dem Mitglied zu jedem Zeitpunkt auf Verlangen auszuhändigen. Die wesentlichen Inhalte werden nachfolgend angeführt:
Allgemeine Informationen
- Name Anschrift des Verantwortlichen: Ernest Friedwagner Landlerweg 13, 4631 Krenglbach
- Kontaktinformationen des Ansprechpartners: energie@krenge.at; 0664/3412359
- Kontaktinformationen des Datenschutzbeauftragten: Ein Datenschutzbeauftragter wurde nicht bestellt, da keine entsprechende Erforderlichkeit dafür gegeben ist.
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten: Hier findet sich eine Übersicht über sämtliche Datenanwendungen samt einer Definition des Zwecks, die der Verantwortliche betreibt. Sofern nichts anderes angegeben ist, verweist das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten auf folgende Kategorien von Übermittlungsempfängern:
- Banken
- Rechtsvertreter
- Wirtschaftstreuhänder, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
- Gerichte
- Zuständige Verwaltungsbehörden
- Inkassounternehmen
- Fremdfinanzierer
- Vertrags- Geschäftspartner
- Transportunternehmen
- Lieferanten
Prozessdefinitionen
1. Informationspflichten
Als Verantwortlicher sind wir verpflichtet die Betroffenen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Dies wird in folgender Weise sichergestellt:
- Hinweise zum Datenschutz für Vereinsmitglieder (Hinweis auf Datenschutzerklärung im Beitrittsvertrag)
- Hinweise zum Datenschutz für Besucher unserer Webseite (Datenschutzerklärung Webseite)
- Hinweise zum Datenschutz für Empfänger und Abonnenten unseres Newsletters (Datenschutzerklärung Webseite – Abschnitt Newsletter)
2. Recht auf Auskunft
Gemäß Art 15 DSGVO hat die betroffene Person das Recht, von den Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob personenbezogene Daten über sie vom Verantwortlichen verarbeitet werden. Sollte dies der Fall sein, hat die betroffene Person ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und darüber hinaus auf folgende Informationen:
- die Verarbeitungszwecke;
- die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
- die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
- falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
- das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
- das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
- wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
- das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung (Hinweis: bei Ärzten nicht einschlägig) einschließlich Profiling und in diesen Fällen aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene
Sollten personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden, so hat die betroffene Person darüber hinaus das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden. Sollte die betroffene Person dies wünschen, stellt der Verantwortliche eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, dem Betroffenen zur Verfügung.
Für jede weitere Kopie, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. Dieses Recht hat der Verantwortliche allerdings nur aufgrund unbegründeter oder exzessiver Ausübung des Rechts auf Auskunft.
Die betroffene Person hat das Recht den Antrag elektronisch zu stellen. In diesem Fall sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format (gesichert) zur Verfügung zu stellen, sofern die betroffene Person nichts Anderes angibt.
In Entsprechung dieser Verpflichtungen wird der Verantwortliche das Auskunftsrecht der betroffenen Person wie folgt handhaben:
- Sobald der Betroffene einen Antrag auf Auskunft an den Verantwortlichen stellt, wird der Ansprechpartner des Verantwortlichen alle vertretbaren Mittel nutzen, um die Identität der betroffenen Person zu überprüfen.
- Der Antrag der betroffenen Person bedarf keiner besonderen Form und darf auch elektronisch erfolgen. Der Antrag muss dem Verantwortlichen aber ermöglichen, die Informationen herauszufinden, die er beauskunften soll. Für die Beauskunftung ist beim Verantwortlichen der Ansprechpartner zuständig.
- Sollte der Betroffene eine mündliche Auskunft verlangen, so wird der Zuständige die Identität des Betroffenen in geeigneter Weise feststellen und die Auskunft ebenso mündlich erteilen. Der Zuständige wird sämtliche Datenbestände nach Informationen, die die betroffene Person betreffen, durchsuchen und diese Informationen zusammenstellen.
- Der Ansprechpartner wird sämtliche Datenbestände, in denen personenbezogene Daten über den Betroffenen zu finden sind, zusammenstellen und – sofern diese inhaltlich unübersichtlich sind – kurz erläutern.
Die Auskunft wird folgende Informationen umfassen:
- Verarbeitete Daten: Der Verantwortliche wird die betroffene Person darüber informieren, welche Informationen er über die Person verarbeitet.
- Informationen: Darüber hinaus wird der Verantwortliche der betroffenen Person folgende Informationen über die Datenverarbeitung zur Verfügung stellen:
die Zwecke der Verarbeitung, Datenkategorien, Empfänger und Kategorien von Empfängern, Dauer der Datenspeicherung, Herkunft der Daten, Sollte eine automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling erfolgt sein, die Methoden und Kriterien sowie die Tragweite und Auswirkungen der Datenverarbeitung
- Betroffene Rechte: Der Verantwortliche wird die betroffene Person über Folgendes informieren: „Die betroffene Person hat das Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten gemäß Art 15 DSGVO, auf Berichtigung unzutreffender Daten gemäß Art 16 DSGVO, auf Löschung von Daten gemäß Art 17 DSGVO, auf Einschränkung der Verarbeitung von Daten gemäß Art 18 DSGVO, auf Widerspruch gegen die unzumutbare Datenverarbeitung gemäß Art 21 DSGVO sowie auf Datenübertragbarkeit gemäß Art 20 DSGVO. Der Betroffene hat das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren – zuständig ist in Österreich die Datenschutzbehörde.“
Der Verantwortliche wird – sofern der Betroffene dies wünscht – die personenbezogenen Daten, die die betroffene Person betreffen, dieser so zur Verfügung stellen, dass diese in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format vorliegen. Der Betroffene soll so die Möglichkeit haben, die Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung zu übermitteln.
Frist: Der Verantwortliche wird die Auskunft unverzüglich erteilen, jedenfalls binnen eines Monats ab Eingang beim Verantwortlichen. Sollte es sich um eine umfangreiche und komplexe Auskunft handeln, kann der Verantwortliche im Einzelfall die Frist zur Beauskunftung einmalig um weitere zwei Monate verlängern, der Verantwortliche wird dies unter Nennung der Gründe dem Betroffenen binnen eines Monats mitteilen.
Negativauskunft: Sollte der Verantwortliche die Beauskunftung nicht erteilen, wird er dies ebenso binnen eines Monats unter Angabe von Gründen dem Betroffenen mitteilen. Sollte der Verantwortliche keine Daten über die betroffene Person verarbeiten, wird der Verantwortliche eine Negativauskunft (eine Bestätigung, dass er keine Daten über den Betroffenen verarbeitet) dem Betroffenen übermitteln.
3. Recht auf Berichtigung
Sollte der Betroffene den Verantwortlichen darüber informieren, dass dieser unrichtige oder (für den Zweck der Datenverarbeitung) unvollständige Daten verarbeitet, hat der Betroffene das Recht, sich an den Ansprechpartner beim Verantwortlichen zu melden. Dieser wird die von der betroffenen Person bekanntgegeben Daten unverzüglich inhaltlich prüfen und gegebenenfalls vervollständigen bzw. richtigstellen.
Sollte die Korrektheit der Daten strittig sein, wird der Verantwortliche die Verarbeitung einschränken (siehe dazu Punkt 4.).
Weiters wird der Verantwortliche etwaige Empfänger der (unrichtigen) Daten über die berichtigten Daten informieren.
4. Das Recht auf Löschung
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden. Der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
- Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig;
- Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung stützt und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
- Die betroffene Person legt Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor;
- Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
- Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich;
- Bei den personenbezogenen Daten handelt es sich um die Daten eines Kindes in Bezug auf angebotene
Der Verantwortliche wird jedes Löschungsbegehren umgehend prüfen und mit zumutbarem Aufwand die Voraussetzungen des Anspruchs prüfen. Der Verantwortliche wird die betroffene Person jedenfalls innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags über die ergriffenen Maßnahmen bzw. über die Gründe der Ablehnung informieren. Gegebenenfalls wird der Verantwortliche den Betroffenen – sofern es sich um ein komplexes Begehren handelt – über die Verlängerung der Prüfung des Löschungsbegehrens um zwei Monate ebenso binnen eines Monats informieren.
Sollte die betroffene Person einen Widerspruch erhoben haben und hat die betroffene Person vom Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung verlangt, wird der Verantwortliche die Verarbeitung einschränken (siehe dazu Punkt 5.).
5. Recht auf Einschränkung
Der Verantwortliche wird die personenbezogenen Daten eines Betroffenen nur eingeschränkt verarbeiten, sofern:
- die betroffene Person die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten hat (für die Dauer der Prüfung der Richtigkeit der personenbezogenen Daten durch den Verantwortlichen);
- die Verarbeitung unrechtmäßig erfolgt und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
- der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Aus-übung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt;
- die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Sollte die Verarbeitung eingeschränkt worden sein, so dürfen diese personenbezogenen Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Einwilligung der betroffenen Personen oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses verarbeitet werden.
Der Verantwortliche wird die betroffene Person jeweils schriftlich über die ergriffenen Maßnahmen informieren. Der Verantwortliche wird allen Empfängern, denen personenbezogene Daten offengelegt wurden, die Einschränkung der Verarbeitung mitteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Sofern die betroffene Person dies wünscht, wird der Verantwortliche die betroffene Person über die Empfänger dieser Mitteilung informieren.
6. Widerspruchsrecht
Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen, sofern die Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde oder aber die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist.
Der Verantwortliche wird die Identität der betroffenen Person und anschließend – sollte die Identität einwandfrei nachgewiesen worden sein – den Widerspruch inhaltlich prüfen. Im Anschluss wird der Verantwortliche die betroffene Person über die Entscheidung informieren.
7. Meldung an die Behörde
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Verantwortliche unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde, diese der österreichischen Datenschutzbehörde, es sei denn, dass die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt. Erfolgt die Meldung an die Aufsichtsbehörde nicht binnen 72 Stunden, so ist ihr eine Begründung für die Verzögerung beizufügen.
Die Meldung an die Behörde enthält zumindest folgende Informationen:
- eine Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, soweit möglich mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen, der betroffenen Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze;
- den Namen und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder einer sonstigen Anlaufstelle für weitere Informationen;
- eine Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten;
- eine Beschreibung der von dem Verantwortlichen ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.
8. Meldung an den Betroffenen
Hat die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge, so benachrichtigt der Verantwortliche die betroffene Person unverzüglich von der Verletzung.