Die Tarife für unseren zu 100% regional erzeugten Ökostrom sollen
- zur Energiewende beitragen,
- der Teuerungswelle entgegenwirken und
- zum sparsamen Umgang mit Energie motivieren.
Gemäß unseren Vereinsstatuten erzeugen wir erneuerbaren Strom und verteilen den Überschuss unter unseren Vereinsmitgliedern zu transparent festgelegten Tarifen. Unser Verein arbeitet gemeinnützig, solidarisch und unparteiisch – dem Allgemeinwohl dienend und ohne Gewinn zu erwirtschaften.
Als „Erneuerbare Energie Gemeinschaft“ (= EEG) können wir unsere Tarife unabhängig vom Markt und seinen Schwankungen gestalten. Wir wollen unseren Strombezieher:innen verlässlich kalkulierbare Energiepreise und unseren Stromeinspeiser:innen eine faire Abgeltung ihres energetischen Beitrags bieten:
- Mit einer hohen Vergütung für den eingespeisten und verteilten Stromüberschuss stellen unsere Mitglieder ihren regional erzeugten Ökostrom allen KrEnGe-Mitgliedern zur Verfügung.
- Mit einem günstigen Tarif für den Stromverbrauch profitieren unsere Mitglieder vom regional erzeugten Ökostrom und tragen somit zur Energiewende bei.
Das Excel „KrEnGe4_Tarifberechnungen“ dient uns als transparente und nachvollziehbare Grundlage für die erstmalige Ermittlung der Tarife sowie für die jährliche oder auch quartalsweise Überprüfung und Neubestimmung der Tarife.
Tarife für 2025
Die Tarife für 2025 sind gleich wie 2024, weil sie im Marktvergleich weiterhin attraktiv sind und wir somit Stabilität und Kalkulierbarkeit bieten.
Privatpersonen
u. Kleinfirmen
mit 0% USt.
Unternehmen
mit 13% USt.
Unternehmen
mit 20% USt.
A) Einmaliger Einschreibebetrag, der neuen KrEnGe-Mitgliedern
nach erfolgreicher Aktivierung im Folgemonat abgebucht wird.
€ 20,00
€ 20,00
€ 20,00
B) Vergütung für Stromüberschuss aus PV-Anlagen,
der eingespeist und an KrEnGe-Mitglieder aufgeteilt wird.
8 ct/kWh
7,08 ct/kWh
(= 8 / 1,13)
6,67 ct/kWh
(= 8 / 1,20)
C) Vergütung für Stromüberschuss aus Wasser/Windkraftanlagen,
der eingespeist und an KrEnGe-Mitglieder aufgeteilt wird.
10 ct/kWh
8,85 ct/kWh
(= 10 / 1,13)
8,33 ct/kWh
(= 10 / 1,20)
D) Verrechnung des Arbeitspreises für Strombezug
10 ct/kWh
10 ct/kWh
10 ct/kWh
B), C) und D) werden ¼-stündlich gemessen und dynamisch aufgeteilt – siehe https://energiegemeinschaften.gv.at/messung-und-aufteilung/
KrEnGe erstellt, versendet und bucht die Rechnungen und Gutschriften quartalsweise jeweils Mitte Jänner, April, Juli, Oktober.
Gesetzliche Änderungen und das Marktumfeld können Tarifanpassungen erfordern.
Der Bezug des regional erzeugten Ökostroms bietet aktuell folgende gesetzlich festgelegte Einsparungen:
- Die Netz-OÖ oder dein EVU verrechnet wegen der geringeren Netzbelastung eine um
28% reduzierte Netznutzungsgebühr - € 0,- Elektrizitätsabgabe
- € 0,- Erneuerbaren-Förderbeitrag
- 0% Umsatzsteuer, weil für KrEnGe die Kleinunternehmerregelung gilt.
Diese Einsparungen sind als unverbindliche Information zu betrachten, weil Änderungen ausschließlich im Einflussbereich des Gesetzgebers liegen.
KrEnGe hat sehr niedrige Fixkosten (für Jahresabschluss, Abrechnungssoftware, Domain, Mailserver, …) und alle Funktionäre engagieren sich ehrenamtlich und unentgeltlich. Deshalb werden wir mit obigen Tarifen einen Gewinn erzielen, den wir entweder in ein Energiewende-Projekt investieren und/oder für einen Wasserkraft/Windkraft-Bonus verwenden und/oder im vierten Quartal refundieren (zum Beispiel: 13 (=8+5) ct/kWh Einspeisevergütung; 5 (=10-5) ct/kWh Verrechnung f. Verbrauch).
KrEnGe kann mit Mitgliedern, die überdurchschnittlich viel Strom einspeisen oder verbrauchen, pro Zählpunkt eine prozentuell limitierte Mitgliedschaft vereinbaren.
Hinweise für Unternehmen, weil für KrEnGe die Kleinunternehmerregelung (§6 Abs 1 Z 27 UStG) gilt:
- Beim Stromeinkauf von USt-pflichtigen Unternehmen führt KrEnGe die Steuerschuld gemäß den
Reverse Charge Regeln ans Finanzamt ab und vergütet den um 13% bzw. 20% reduzierten Tarif. - Für Strom, der von KrEnGe bezogen wird, kann KEIN Vorsteuerabzug geltend gemacht werden,
weil KrEnGe wegen der Kleinunternehmerregelung unecht steuerbefreit ist.